Sachverständige setzen sich bei Ihrer Arbeit ständig Haftungsrisiken aus. Bei der gerichtlichen Tätigkeit sind die Haftungsrisiken begrenzt, bei der außergerichtlichen Tätigkeit ergeben sich Risiken, wenn der Sachverständige Fehler macht.
Bereits zum dritten Mal findet das Sachverständigen Forum in Würzburg statt.
(Bild: Stefan Bausewein)
Inwieweit Haftungsansprüche gegen Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeit geltend gemacht werden können, ist ein Schwerpunktthema des Kfz-Sachverständigen Forum am 5. Februar 2019 in Würzburg. Die Fachmedienmarke »Kfz-Schadenmanager« veranstaltet das Forum in Kooperation mit autorechtaktuell.de bereits zum dritten Mal im Vogel Convention Center. Partner der Veranstaltung sind darüber hinaus die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH sowie die GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH.
Im Fokus 2019: Die Haftung des Kfz-Sachverständigen...
Die Haftung des gerichtlich bestellten Kfz-Sachverständigen gemäß § 839a BGB
Im Bereich der gerichtlichen Tätigkeit kann sich der Kfz-Sachverständige auf eine Haftungsprivilegierung gemäß § 839a BGB berufen. Die Haftungsrisiken sind hier begrenzt, aber auf der anderen Seite muss gesehen werden, dass das Kostenrisiko bei einer Inanspruchnahme ganz erheblich sein kann
Die Haftung des Kfz-Sachverständigen im Rahmen der Erstellung außergerichtlicher Gutachten Ansprüche des Auftraggebers, Kfz-Betriebes und Versicherers
Im Rahmen der Erstellung außergerichtlicher Gutachten ergeben sich Haftungsrisiken beispielsweise durch fehlerhafte Ermittlung des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes oder auch durch technisch fehlerhafte Reparaturvorgaben.
Die Haftung des Kfz-Sachverständigen bei Fahrzeugbewertungen
Ansprüche des Auftraggebers, Käufers auf der Grundlage einer Fahrzeugbewertung und Ansprüche Dritter
Insbesondere der Oldtimermarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wird die Sachmängelhaftung zwischen den Parteien ausgeschlossen und wurde zuvor ein Gutachten erstellt, wird häufig versucht, Schadenersatz von dem Sachverständigen zu erhalten, der das Oldtimerbewertungsgutachten erstellt hat.
Die Haftung des Kfz-Sachverständigen bei fehlerhafter Beratung / Rechtsdienstleistungsgesetz
Immer schon bewegt sich der Kfz-Sachverständige im Grenzbereich zwischen zulässiger und unzulässiger Rechtsdienstleistung. Wann übt der Sachverständige noch eine zulässige Rechtsdienstleistung aus und wann bewegt er sich im Tätigkeitsgebiet eines Rechtsanwaltes?
Das Forum ist eine unabhängige Plattform für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte, um sich zu aktuellen Themen weiterzubilden. Eine Branchenausstellung rundet das Informationsangebot ab.
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