Sicherheit Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab 6. Juli Pflicht

Quelle: sp-x |

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Für die Typgenehmigung von Autos und Anhängern gelten seit 6. Juli neue Regeln. Ab dem Stichtag müssen die Modelle mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein.

Ab dem 6. Juli 2022 müssen neue Kraftfahrzeugtypen bestimmte Fahrerassistenzsysteme und Ausstattungsmerkmale verpflichtend an Bord haben.
Ab dem 6. Juli 2022 müssen neue Kraftfahrzeugtypen bestimmte Fahrerassistenzsysteme und Ausstattungsmerkmale verpflichtend an Bord haben.
(Bild: Daimler)

Mit dem Stichtag 6. Juli 2022 sind für neue Kraftfahrzeugtypen in der EU Assistenzsysteme und technische Ausstattungsmerkmale verpflichtend. Zunächst betrifft die Verordnung die Typengenehmigung von Fahrzeugen. Ab dem Jahr 2024 werden die Techniken für alle neu zugelassenen Kfz zur Ausstattungspflicht.

Laut des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sind vor allem sicherheitsrelevante Systeme vorgesehen, die Unfälle verhindern oder deren Schwere mildern.

Pkw und Kleintransporter

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)
  • Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
  • Müdigkeitswarner (DDAW)
  • Vorrichtung für Alkohol-Interlock
  • Unfalldatenspeicher (EDR)
  • Cyberangriff-Schutz
  • Reifendrucküberwachung
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit für automatisierte Fahrfunktionen

Busse und Lkw

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Abbiegeassistent
  • Müdigkeitswarner
  • Vorrichtung für Alkohol-Interlock
  • Cyberangriff-Schutz
  • Reifendrucküberwachung
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit für automatisierte Fahrfunktionen

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