EuGH-Urteil Security Gateway ist nicht rechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 5. Oktober herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zur On-Board-Diagnose von Fahrzeugen als rechtswidrig eingestuft.

Autohersteller müssen bekanntlich unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu ihren Fahrzeugdaten und Diagnoselösungen gewähren – in der Praxis jedoch stellen viele OEMs den freien Werkstätten immer wieder neue Hürden in den Weg. So zum Beispiel die sogenannten Security Gateways – eine elektronische Sicherheitsmaßnahme, die von den Betrieben eine kostenpflichtige und aufwendige Registrierung erfordert.
Die Werkstattketten ATU und Carglass haben gegen dieses aus ihrer Sicht wettbewerbswidrige Hindernis 2020 beim Landgericht Köln ein Musterverfahren gegen das damalige Unternehmen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) angestrengt. Da es in diesem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging, legte das Landgericht Köln den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.
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