ZKF / AZT Fahrzeugdesinfektion: Studie ermittelt Arbeits- und Verbrauchswerte

Redakteur: Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Die Fahrzeugdesinfektion ist laut dem ZKF ein auftragsbezogener Aufwand und kann somit als eigene Arbeitsposition in Rechnung gestellt werden. Eine ZKF- und AZT-Zeit- und Materialstudie zeigt nun in welcher Höhe.

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(Bild: ZKF)

Was kann oder sollte für die Desinfektion eines Fahrzeugs berechnet werden? Diese Frage stellen sich insbesondere K&L-Betriebe in der Unfallinstandsetzung seit Beginn der Corona-Pandemie. Klarheit in diesem Punkt schafft nun eine Zeit- und Materialstudie, die das Allianz Zentrum für Technik (AZT) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) durchgeführt haben.

Die Zeitstudie wurde im AZT in Ismaning durchgeführt. Gemessen wurde an einem 5-Türer Mittelklasse Kombi und zum Vergleich an einem 2-Türer Mittelkasse Fließheck. Die gemessenen Zeiten unterschieden sich bei den Fahrzeugen nicht signifikant, so dass davon auszugehen ist, dass die gemessenen Zeiten über alle Fahrzeugklassen hinweg annähernd gleich sind.

Im Ergebnis wurde für die Wischdesinfektion und die Kaltvernebelung mit Natriumhypochlorid ein Arbeitswert von 3 AW = 18 Minuten ermittelt. Dieser Wert ist als einmalige Arbeitsposition pro Werkstattauftrag zu sehen und beinhaltet alle Desinfektionsarbeiten für Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs. Als Verbrauchsmaterial kann zusätzlich einmalig 7,50 € (Stand: Oktober 2020) berechnet werden.

Zum Hintergrund:

Seit Beginn der Pandemie gab es immer wieder Diskussionen darüber, welche Maßnahmen zur Desinfektion von Kundenfahrzeugen sinnvoll sind und, besonders bei der Unfallschadenabwicklung über zahlungspflichtige Versicherer, wer die Kosten hierfür trägt.

Auf Basis von Informationen der Berufsgenossenschaften und den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben sich im Wesentlichen zwei Arten der Fahrzeugdesinfektion in der Unfallreparaturbranche durchgesetzt. Dies sind die reine Wischdesinfektion mit handelsüblichen Reinigern und die Fahrzeugdesinfektion durch Kaltvernebelung von Natriumhypochlorid im Fahrzeuginneren. Strittig war bisher der Punkt, welcher Material- und Zeitaufwand für eine Fahrzeugdesinfektion anfällt und in Rechnung gestellt werden kann.

Eine Fahrzeugdesinfektion ist ein auftragsbezogener Aufwand und kann somit für den Auftrag als eigene Arbeitsposition in Rechnung gestellt werden und ist nicht, wie vielfach von Versicherern und deren Prüforganen behauptet wird, bereits in den Stundenverrechnungssätzen inkludiert – heißt es vom ZKF. Seitens des AZT wir hier allerdings relativiert: „Bei der Ermittlung der Zeit- und Materialwerte ging es um eine rein technische Betrachtung der Fragestellung, welchen Aufwand aktuell notwendige Desinfektionsmaßnahmen hervorrufen. Die Studie enthält an keiner Stelle eine Ableitung von Ansprüchen hinsichtlich dessen, was im Rahmen der Fahrzeugreparatur an corona-bedingtem Mehraufwand in Rechnung gestellt werden kann. Dies ist eine andere Fragestellung, die nicht Gegenstand der Studie ist“, heißt es.

Die Meinung, wie sie von einigen Versicherern propagiert wird, dass durch Corona keine Unfälle verursacht werden und die Desinfektion somit nicht Bestandteil des Reparaturauftrags ist, sei laut ZKF irreführend. Die Desinfektion diene dem Schutz aller und helfe wirkungsvoll Infektionsketten zu unterbrechen. Somit sei diese Maßnahme selbstverständlich ein notwendiger Bestandteil eines Reparaturauftrags, solange offizielle Stellen die Pandemie als nicht beendet ansehen.

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