Die Hersteller haben den Zugang zu Fahrzeugdaten über die OBD-Schnittstelle – nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen – erschwert. Die freien Werkstätten hindert das bei der Arbeit. Eine entsprechende Klage gegen FCA hat jetzt einen wichtigen Meilenstein genommen.
Daten aus dem und für das Auto sind für die Kfz-Branche ein wesentliches Thema.
Das Landgericht (LG) Köln hat die Klage von ATU und Carglass gegen die frühere FCA Italy SpA in Sachen OBD-Zugang an das oberste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, weitergegeben (AZ: C-296/22). Wie ein ATU-Sprecher auf Anfrage sagte, läuft das Verfahren am LG Köln bereits seit Ende 2020.
2015 hatten Hacker in den USA medienwirksam einen Jeep Cherokee manipuliert, indem sie über eine Sicherheitslücke im Infotainmentsystem die Kontrolle über das Fahrzeug übernahmen. In der Folge hat FCA den Zugang zu Fahrzeugsystemen sowie den Schreibzugriff auf Steuergeräte über die OBD-Schnittstelle bei seinen Modellen sukzessive reglementiert.
200 Euro Zugangsgebühr pro Jahr
Laut ATU hat FCA 2017 zunächst beim Fiat 500 den OBD-Port mit einem „Secure-Gateway“-Konzept verschlossen. Seitdem müssen sich Werkstattmitarbeiter für die allermeisten Service- und Reparaturarbeiten an FCA-Modellen registrieren und anmelden. Zudem muss das Diagnosegerät für die Dauer des Zugriffs mit FCA-Servern verbunden werden. Im Rahmen einer Registrierung werden laut ATU außerdem derzeit 200 Euro jährliche „Lizenzgebühren“ pro Nutzer fällig.
ATU und Carglass halten diese Praxis für wettbewerbswidrig – mit den Hürden am OBD-Port „beeinträchtigen die Fahrzeughersteller den freien Wettbewerb auf dem Aftersales-Markt und die Wahlfreiheit der Verbraucher“, erklären sie. Carglass weist darauf hin, dass nach dem Austausch einer Windschutzscheibe mittlerweile bei 30 Prozent aller Fahrzeuge die statische Kalibrierung der Windschutzscheibenkamera notwendig ist, was einen Zugriff auf Steuergeräte via OBD-Port bedingt.
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Stand vom 15.04.2021
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