Online Forum Werkstattrecht Kündigung kann teuer werden – muss aber nicht
Vor der Pandemie klagten die meisten Betriebe über zu wenig Fachkräfte und waren ständig auf der Suche nach neuen Mitarbeitern. Das hat sich zum Teil erheblich gewandelt – bis hin zur Freisetzung von Mitarbeitern. Doch was ist zu tun, um eine Kündigung rechtssicher zu gestalten? Ein Online-Seminar lieferte die Antworten.

Infolge der Corona-Pandemie sind bei vielen Betrieben die Umsätze eingebrochen und die Inhaber sahen bzw. sehen sich gezwungen, Mitarbeiter freizusetzen. Deshalb beschäftigte sich das gestrige Online Forum Werkstattrecht mit dem Arbeitsrecht. Im Seminar erhielten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Rechtsanwalt Matthias Nickel aus Mayen einen Überblick über den besonderen und allgemeinen Kündigungsschutz. Zudem sprach der Jurist über die Unterschiede bei der verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigung, gab Hinweise zur Notwendigen Sozialauswahl und erläuterte, welche Prozesstaktik ein Arbeitgeber beim Kündigungsschutzprozess anwenden sollte, das heißt, wie kann sich der Arbeitgeber im Prozess sinnvoll verhalten, wann ist es sinnvoll, einen Abfindungsvergleich abzuschließen und kann der Arbeitgeber sein Prozessrisiko reduzieren?.
„Der Schutz des Arbeitnehmers ist in Deutschland sehr großgeschrieben“, führte Nickel zu Beginn des Online-Seminars aus. Das unbefristete Arbeitsverhältnis stelle ein Dauerschuldverhältnis dar, das gekündigt werden müsse, um es zu beenden..bei befristeten Verträgen bedürfe es dagegen keiner Kündigung – die würden nach Ablauf der vereinbarten zeit einfach enden. Deshalb sollten Betriebe bei Neueinstellungen grundsätzlich befristete Verträge anbieten.
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