OCC Oldtimerversicherungen – was stimmt, was nicht?

Von Steffen Dominsky

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Zehn Thesen und was tatsächlich Fakt ist: Marco Wenzl vom bekannten Kfz-Spezialversicherer klärt über vermeintliche Irrtümer in Sachen Kfz-Versicherungen für Klassiker auf.

Marco Wenzl vom Spezialversicherer OCC klärt über einige Irrtümer in Sachen Old- und Youngtimerversicherungen auf.
Marco Wenzl vom Spezialversicherer OCC klärt über einige Irrtümer in Sachen Old- und Youngtimerversicherungen auf.
(Bild: Wenzl)

Die richtige Versicherung: Gerade bei klassischen Fahrzeugen ein häufig diskutiertes Thema. Doch oft mischen sich Missverständnisse, Halbwahrheiten und Halbwissen zu einem Gebräu, das Klassikerfreunde einigermaßen ratlos zurücklässt. Manch einer glaubt immer noch, dass eine herkömmliche Kfz-Versicherung für seinen sorgsam gehegten und gepflegten Schatz ausreicht.

„Wir wollen die Verwirrung auflösen und Klarheit schaffen. Unser Ziel: Aufklärung und der beste Schutz, den ein Old- oder Youngtimer verdient“, erklärt Marco Wenzl vom Oldtimer-Spezialversicherer OCC. Im Folgenden finden Sie die zehn populärsten Mythen über Oldtimerversicherungen – und was wirklich wahr ist.

Mythos 1: Für einen Versicherungswechsel brauche ich immer ein aktuelles Wertgutachten

Falsch! Marco Wenzl: „Richtig ist, wir brauchen immer einen Wertnachweis. Wertnachweis ist nicht gleich Wertgutachten. OCC hat einen eigenen Selbstbewertungsbogen entwickelt, den man kostenlos und unkompliziert ausfüllen kann. Somit wissen wir sofort, wie viel Ihr Fahrzeug wert ist. Dieser Wert wird in der Versicherungspolice dokumentiert. Warum sollte man dennoch zusätzlich ein Wertgutachten erstellen lassen? Das Wertgutachten ist zum Beispiel bei einem Haftpflichtschaden (ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht an Ihrem Oldtimer einen Schaden) enorm wichtig. Denn man muss dem gegnerischen Haftpflichtversicherer den Nachweis erbringen, was das Fahrzeug vor dem Unfall wert war. Diesen Wert kann man beim gegnerischen Unfallversicherer nur mit einem unabhängigen Wertgutachten nachweisen. Der Haftpflichtversicherer berechnet auf dessen Basis die entstandene Wertminderung. Kann ich diesen Wert durch ein unabhängiges Wertgutachten nicht nachweisen, wird der Schwacke-Wert angesetzt.“

Mythos 2: Eine normale Kfz-Versicherung reicht doch für meinen Oldtimer oder Youngtimer

Falsch! Marco Wenzl: „Normale, herkömmliche Kfz-Versicherungen versichern Fahrzeuge nach ihrem Zeitwert (Schwacke-Wert). Das wäre bei einem Oldtimer oder Youngtimer ein schwerer Fehler, da diese deutlich wertvoller sind als ihr Zeitwert nach Schwacke-Liste. Viele Klassiker legen an Wert mit dem Alter zu. Nur diesen tatsächlichen Liebhaberwert, der oftmals weit über dem damaligen Listenpreis bzw. dem Schwacke-Wert liegt, kann eine Oldtimerversicherung regulieren. Ein Beispiel: Ein VW Golf GTI (Serie 1, Baujahr 1980) hatte damals einen Listenpreis von 12.000 D-Mark. Laut Schwacke hat das Fahrzeug jetzt einen Wert von 2.000 D-Mark (circa 1.000 Euro). Tatsächlich werden diese Golf I zwischen 15.000 und 20.000 Euro am Markt gehandelt. Im Schadenfall (Unfall, Diebstahl) würde ein wirtschaftlicher Totalschaden eintreten, weil allein die Reparaturkosten den Schwacke-Wert übersteigen. Wenn der Besitzer eine Oldtimerversicherung gehabt hätte, würde der Schaden in Höhe des tatsächlichen Marktwertes/Wiederbeschaffungswertes reguliert werden.“

Mythos 3: Eine Oldtimerversicherung ist viel zu teuer

Falsch! Marco Wenzl: „Da Oldtimerbesitzer ihre Schätze in der Regel sehr vorsichtig bewegen, immer pflegen und auch deutlich geringere Fahrleistungen als mit ihrem Alltags-Pkw absolvieren, spiegelt sich das auch in der geringen Prämie der Oldtimerversicherung wider. Ein VW Käfer 1200 (Baujahr 1970) kann zum Beispiel bei OCC schon für 177 Euro pro Jahr Vollkasko versichert werden.“

Mythos 4: Für eine Oldtimerversicherung brauche ich immer ein H-Kennzeichen

Falsch! Marco Wenzl: „Auch ein weitverbreiteter Mythos. Nur ein praktisches Beispiel: Eine BMW Isetta kostet zum Beispiel ohne H-Kennzeichen 76 Euro Steuern pro Jahr. Mit H-Kennzeichen unterliegt das Auto der sogenannten Pauschalsteuer für Oldtimer und kostet somit 192 Steuern pro Jahr. Trotzdem ist die Isetta ein toller Oldtimer. Wir bei OCC unterscheiden in unseren Tarifen deswegen nicht, ob ein 30 Jahre altes Fahrzeug ein H-Kennzeichen hat oder nicht. Für uns sind diese Fahrzeuge automobiles Kulturgut, die gleich behandelt werden. Selbstverständlich versichern wir auch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.“

Mythos 5: Oldtimer, die auf E-Antrieb umgebaut sind, werden nicht versichert

Falsch! Marco Wenzl: „OCC versichert z. B. auch moderne E-Fahrzeuge wie Hybridsportwagen im Premiumbereich (z. B. Ferrari, Porsche, Lamborghini, Remac) oder aufwendige Oldtimer- oder Youngtimer-Umbauten, die auf sogenannte Tesla-Technologie umgerüstet werden. Der Trend kommt aus England: Dort gibt es schon in vielen Städten Fahrverbote für Oldtimer mit Verbrennungsmotoren.“

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