Seit der BGH durch ein Urteil vom 20.10.2009 (VI ZR 53/09) den Versicherern ermöglicht hat, die Geschädigten bei fiktiver Abrechnung auf die Stundenverrechnungssätze einer freien Werkstatt zu verweisen, wird über die Höhe der Reparaturkosten heftig gestritten.
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