Steigende Zahlen bei den gewerblichen Zulassungen bringenden steigende Probleme in die Werkstätten. Eins davon sind die Rabatte, die üblicherweise Großkunden eingeräumt werden. Versicherungen wollen – und dürfen – diese Rabatte auch bei Unfallreparaturen einfordern. Die Frage ist: Bei welchen Kunden? Trifft dies beispielsweise auch für das Leasingfahrzeug von „Lieschen Müller“ zu?
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