Würzburger Karosserie- und Schadenstage Werkstattrechte

Von Konrad Wenz

Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage unterstrichen zwei Positionen des Schadenrechts: zum einen das Gutachten als rechtssichere Grundlage der Schadenabwicklung. Zum anderen kann man sich gegen Rechnungskürzungen wehren, wie entsprechende Urteile belegen.

Der Kfz-Sachverständige Patrick Betzing erklärte, wie Werte im Gutachten zustande kommen müssen, damit dieses rechtssicher ist.
Der Kfz-Sachverständige Patrick Betzing erklärte, wie Werte im Gutachten zustande kommen müssen, damit dieses rechtssicher ist.
(Bild: Stefan Bausewein)

Zu Beginn der Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) zeichnete ZKF-Präsident Peter Börner nach 18 Monaten Pandemie ein düsteres Branchenbild: „Die Coronakrise hat an der Existenz der Betriebe genagt.“ Andererseits seien die Gewinne bei den Versicherern gestiegen. Doch trotz dieses Missverhältnisses hätten die Rechnungskürzungen durch Versicherer, Schadensteuerer und deren Prüfdienstleister zugelegt. „Wir brauchen die Akzeptanz unserer Arbeit – keine willkürlichen Rechnungskürzungen“, forderte Börner.

Darüber hinaus bemängelte der ZKF-Präsident, dass Versicherer sich um das Teilegeschäft kümmern, und warnte vor Verhältnissen wie beispielsweise in Dänemark: Dort bestimme bei der Unfallreparatur der Versicherer, aus welcher Quelle das Ersatzteil stammen solle. Die Wahl der Ersatzteilquelle müsse zwingend bei der instand setzenden Werkstatt bleiben, so Börner. Nur so ließe sich die Qualitätsreparatur garantieren.