Mal wieder moniert das Kraftfahrt-Bundesamt eine „unzulässige Abschalteinrichtung“. Rund 26.600 Kompaktvans benötigen ein etwa einstündiges Softwareupdate.
Jetzt ist der Meriva auffällig geworden in Sachen Abgasreinigung.
(Foto: Opel)
Immer noch moniert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von Zeit zu Zeit „unzulässige Abschalteinrichtungen beziehungsweise eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems". Diesmal hat die Behörde eine entsprechende Warnung zum Opel Meriva veröffentlicht und eine verpflichtende Abhilfemaßnahme angemahnt.
Ein Unternehmenssprecher bestätigte auf Anfrage einen deswegen gestarteten Rückruf, „um das Abgasreinigungssystem auf einen neueren Entwicklungsstand zu bringen“. Die Aktion mit dem internen Code „KCP“ betreffe in Deutschland 4.349 Einheiten des ausgelaufenen Meriva B der Modelljahre 2014 bis 2017.
Weltweit steht das Update dem KBA zufolge bei rund 26.600 Kompaktvans an. Laut dem Sprecher dauert die Aktualisierung des Motorsteuergeräts bis zu 60 Minuten. „Opel ist überzeugt, dass das betroffene Modell und seine Motoren zum Zeitpunkt der Zulassung alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben“, betonte der Unternehmenssprecher abschließend.
(ID:48734529)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.