Kfz-Schadenmanagement Kongress Designschutz – Wem nutzt die Reparaturklausel
Kommt die Reparaturklausel könnte sie bei den Versicherern Begehrlichkeiten wecken. Denn sie wird dafür sorgen, dass mehr Wettbewerb bei Teilen entsteht, das heißt, die Teilepreise sinken. Der Kfz-Schadenmanagement Kongress beleuchtet, ob das eine gute Entwicklung für alle Beteiligten ist.
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Die vom GVA geforderte Reparaturklausel im Designschutz würde es Werkstätten erlauben, Ersatzteile aus dem freien Handel zu beziehen. Das hierdurch Begehrlichkeiten bei Versicherungen bezüglich der Unfallschadenabwicklung geweckt werden, ist nachvollziehbar. Wenn eine Versicherung beziehungsweise ein Schadensteuerer die Werkstätten bei der Unfallinstandsetzung direkt beliefert, könnte es sein, dass kein Originalersatzteil des Herstellers mehr geliefert wird.
Durch den permanent steigenden Anteil der Ersatzteilkosten am Gesamterlös eines Reparaturauftrags rückt dieser Kostenblock immer stärker in den Fokus der Versicherungen. Das Pricing der Automobilhersteller und die Aktivitäten einzelner Player am Markt nehmen dabei immer stärker Einfluss auf die Margen der K&L-Betriebe – und natürlich auf die Höhe der Schadenkosten. Thomas Geck, Leiter Abteilung Schaden Prozessmanagement HUK-Coburg, wird in Würzburg auf dem Kfz-Schadenmanagement Kongress erläutern, welche Position Deutschlands größter Kfz-Versicherer im Teilegeschäft künftig einnimmt. Eins ist heute schon klar: Ersatzteilkosten sind für den Versicherer ein relevanter Kostenblock in der Unfallschadenabwicklung.
Steigt das Volumen der gesteuerten Schäden, steigt die Marktmacht der Schadensteuerer, sagt Elmar Fuchs, Geschäftsführer von Autorechtaktuell.de. Der Rechtsanwalt wird auf dem Kfz-Schadenmanagement Kongress der Frage nachgehen, ob dadurch auch die Auswahl der reparaturbedingt benötigten Ersatzteile betroffen sein kann? Die Möglichkeiten hierzu könnte die Einführung der sogenannten Reparaturklausel im Designschutz eröffnen. Hier stellen sich für Fuchs dann zudem die Fragen, ob ein Angriff auf den Originalteilemarkt droht und welche Abwehrszenarien denkbar sind? In seinem Vortrag wird der Rechtsanwalt auch auf die europäische Gesetzgebung eingehen, insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit bei der Unfallschadenabwicklung.
Auch die Ansprüche des Verbrauchers werden in Würzburg beleuchtet. Der Vortrag von Bernd Höke, Geschäftsführer Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, soll der Frage nachgehen, inwieweit sich ein Versicherungs- bzw. Leasingkunde irgendwelchen Vorgaben bzgl. der Ersatzteile beugen muss. Auch hier liefert der Designschutz im Zusammenhang mit der Reparaturklausel den Grund für die Frage.
Der Kfz-Schadenmanagement Kongress nimmt die Ersatzteilversorgung beim gesteuerten Schaden in den Fokus und bringt Klarheit, was es mit der sogenannten Reparaturklausel auf sich hat. Die Veranstaltung der Fachmedienmarke »Kfz-Schadenmanager« in Kooperation mit den Verbänden BVdP, ZKF und ZDK und Unterstützung der Firmen Carbon und Dekra beleuchtet dieses Thema aus allen erdenklichen Richtungen. Der Event findet am 12./13. November im Vogel Convention Center in Würzburg statt.
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