Zulässigkeit von Nachrüstmarkt-Noträdern „Fahrzeug und Notrad sind gemeinsam zu beurteilen“

Das Gespräch führte Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 3 min Lesedauer

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Websites wie autonotrad.de oder der Online-Versandhändler Amazon offerieren Nachrüstmarkt-Noträder für zahlreiche Pkw-Baureihen, was gleich mehrere Fragen aufwirft. Stefan Dittmar, Abteilungsleiter Räder bei TÜV Süd Product Service, liefert Antworten.

Stefan Dittmar(Bild:  TÜV Süd)
Stefan Dittmar
(Bild: TÜV Süd)

Wie steht es um die Zulässigkeit von sogenannten Nachrüstmarkt-Noträdern? Müssen auch sie der ECE-Regelung R64 entsprechen?

Stefan Dittmar: Die Genehmigung eines Notlaufsystems, also auch eines Notrads, nach UN/ECE-Regelungen richtet sich an den Fahrzeughersteller. Nur dieser kann entsprechende Genehmigungen einholen. Eine Genehmigung für ein Notrad nach ECE R64 ist im Nachrüstmarkt nicht möglich. Selbst wenn das Notrad der ECE R64 entsprechen würde, könnte es nicht genehmigt werden, weil dieser Weg bislang nicht vorgesehen ist.