Kfz-Schadenmanagement Kongress Klares Bekenntnis zum OE-Teil
In der Unfallschadenreparatur sollen nur Originalersatzteile zum Einsatz kommen. Daran kann auch die sogenannte Reparaturklausel nichts ändern. In diesem Punkt herrschte zunächst Einigkeit auf dem Würzburger Event. Ansonsten gab es einige kontroverse Diskussionen.
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Erwartungsgemäß gaben Imelda Labbè, Leitung Konzern Aftersales der Volkswagen AG, und Dirk Weddigen von Knapp, Vorsitzender und Geschäftsführer des Volkswagen und Audi Partnerverband e.V., ein klares Statement im Hinblick auf die Verwendung von Originalersatzteilen bei der Unfallschadeninstandsetzung ab. Und nahezu alle Teilnehmer des Kfz-Schadenmanagement Kongresses stimmten den beiden Vertretern der Markenwelt zu – das Originalteil ist das einzig wahre.
Der Kfz-Schadenmanagement Kongress fand am 12. und 13. November im Vogel Convention Center in Würzburg statt. Die Redaktion der Fachmedienmarke »Kfz-Schadenmanager« hatte in Kooperation mit dem Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) sowie ZKF und ZDK als Leitthema des Kongresses die Ersatzteilversorgung der instand setzenden Betriebe im gesteuerten Schaden gewählt.
Grund hierfür ist die sogenannte Reparaturklausel im Designschutz. Diese soll künftig quasi jedem erlauben, auch designgeschützte Ersatzteile herzustellen und zu verkaufen. Der GVA rechnet mit deutlich sinkenden Ersatzteilpreisen, wenn der hierzu vorliegende Gesetzentwurf verabschiedet wird (»Kfz-Schadenmanager« berichtete). Dies wiederum könnte Begehrlichkeiten bei den Versicherern wecken, denen die hohen Ersatzteilpreise der Fahrzeughersteller bei der Unfallschadenregulierung schon lange ein Dorn im Auge sind.
Denn die Fahrzeughersteller haben in den vergangenen Jahren die Preise für die Ersatzteile kontinuierlich erhöht. Versicherungen und Schadensteuerer versuchen dem entgegenzuwirken und beliefern ihre Partnerwerkstätten über eigene Internetplattformen mit Ersatzteilen. Durch die größeren Einkaufsmengen können sie mit den Fahrzeugherstellern und deren Teilevertriebsorganisationen besondere Einkaufskonditionen aushandeln. Leidtragende dieser Entwicklung sind die Werkstätten, die nicht in der Lage sind, auf die Margen aus dem Teilegeschäft zu verzichten. Würde die Reparaturklausel nun dafür sorgen, dass mehr Nachbauteile verwendet werden müssen, hätten Werkstätten zusätzliche Probleme. Zum einen rechnet man mit mangelnden Passgenauigkeiten zum anderen könnte das auch zu Problemen bei der Garantie auf die Werkstattleistung führen.
Die Innovation Group hat laut ihrem Vorstandsvorsitzendem Matthew Whittall kein Interesse daran, Billig – bzw.- Nachbauteile in der Unfallinstandsetzung einzusetzen. Genauso äußerte sich auch Thomas Geck, Leiter Abteilung Schaden Prozessmanagement der HUK-Coburg, in Würzburg. Bei sogenannten OES- bzw. Identteilen schwinden allerdings die Hemmschwellen. Diese Ersatzteile (beispielsweise Scheinwerfer, Leuchten usw.) stellen in der Regel Zulieferunternehmen her. Sie werden auf den gleichen Produktionsanlagen unter gleichen Qualitätsanforderungen wie das OE-Teil gefertigt, sind aber im Aftermarket preiswerter zu kaufen.
Geck bestätigte, dass die Ersatzteilpreise einen erheblichen Einfluss auf die Schadenhöhe hätten. Würde dieser weiter ansteigen müsse man sich darüber Gedanken machen. Eine Möglichkeit bestehe beispielsweise darin mit einer Versicherungspolice gegenzusteuern. Hier könnte dem Kunden angeboten werden, dass er an der Versicherungsprämie spart, wenn er sich im Unfallschadenfall mit dem Verbau von Nicht-OE-Teilen einverstanden erkläre.
Eine umfassende Berichterstattung zum Kfz-Schadenmanagement Kongress finden Sie in der kommenden Ausgabe des »Kfz-Schadenmanager«. Diese beleuchtet das Thema aus den unterschiedlichen Blickwinkeln von Fahrzeugherstellern, Werkstätten, Versicherungen, Schadensteuerern, Rechtsanwälten und Verbrauchern. Die Ausgabe 8/2019 erscheint im Dezember.
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