Aufbereitung von Pkw-Leichtmetallrädern Künftig ohne Abdrehen

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Wo verlaufen die Grenzen des Erlaubten bei der Aufbereitung von Pkw-Leichtmetallrädern? Antworten enthält ein bereits bekanntes Grundsatzpapier, aus dem noch in diesem Jahr eine nationale Richtlinie entstehen soll. Eine ergänzende Formulierung hat es jedoch in sich.

Rundum verschrammtes Rad mit Schadenstellen nicht tiefer als ein Millimeter: Auch die neue Richtlinie wird die Aufbereitung erlauben, allerdings ohne Abdrehen.
Rundum verschrammtes Rad mit Schadenstellen nicht tiefer als ein Millimeter: Auch die neue Richtlinie wird die Aufbereitung erlauben, allerdings ohne Abdrehen.
(Bild: Diehl – »kfz-betrieb«)

Das Rad eines Kundenfahrzeugs in die Aluschrottbox geben – nur wegen eines Bordsteinremplers? Mit Nachhaltigkeit hat das nichts zu tun. Zumal es aus technischer Sicht oft nicht nötig ist. Auch deshalb existiert seit 2004 ein diesbezügliches Grundsatzpapier des Sonderausschusses Räder und Reifen innerhalb des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT, ein Beraterkreis des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, kurz BMDV), federführend erarbeitet vom TÜV Süd. Hinzu kommen von Autoherstellern separat verfasste Leitfäden, die sich mit der Räderaufbereitung beschäftigen.

Aus dem Grundsatzpapier soll noch in diesem Jahr die „Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen“ entstehen. Bis zum 7. November läuft in Brüssel das Notifizierungsverfahren, das auch für nationale Richtlinien von EU-Mitgliedsstaaten erforderlich ist. Sofern Einwände seitens der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ausbleiben, ist laut Stefan Dittmar mit der Veröffentlichung noch im laufenden Jahr zu rechnen. Mit der Richtlinienerarbeitung betraut waren der Abteilungsleiter Räder des TÜV Süd Product Service als Federführender des Sonderausschusses und dessen Mitglieder.