Werkstattgerätevernetzung Netzwerkstandard Workshop-Net entlastet Werkstattbetreiber bei Überwachungspflicht
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Die Asanetwork GmbH hat die Software Netman überarbeitet. Deren Version 5 beherrscht auch die M2M-Kommunikation und somit die Aktualisierung der Werkstattgeräteakten. Das soll Werkstattbetreiber bei ihrer Überwachungspflicht spürbar entlasten.

Die Software Netman gilt als das Kernstück des europäischen Werkstattvernetzungsstandards Workshop-Net, denn sie koordiniert und überwacht die Datenströme von Werkstattgeräten und kaufmännischer Software. Seit Mitte Mai kann Version 5 von der Website workshop-net.net geladen werden. Die aktuelle Softwareversion beherrscht auch die Kommunikation machine-to-machine (M2M).
„Die Zahl digital unterstützter Werkstattprozesse steigt kontinuierlich. Damit wird auch der automatisierte und standardisierte Datenaustausch von Zustandsinformationen der eingesetzten Geräte immer wichtiger“, erklärt Frank Beaujean, Geschäftsführer der Asanetwork GmbH. „Insbesondere wenn mit Werkstattgeräten die technische Sicherheit und das Emissionsverhalten von Fahrzeugen im Rahmen amtlicher Untersuchungen überprüft werden, müssen sie einwandfrei funktionieren und die gesetzlich vorgegebene Messgenauigkeit liefern.“ Die M2M-Kommunikation ermöglicht es, die digitalen Akten der Werkstattgeräte automatisch zu aktualisieren.
Das entlastet Werkstattbetreiber nicht nur bei ihrer Überwachungspflicht der eingesetzten Geräte, sondern ermöglicht den vorausschauenden und somit präzise planbaren Geräteservice. Frank Beaujean konkretisiert: „Leerlaufzeiten wegen Wartungsrückständen oder fehlender Kalibrierungen vermeiden Werkstattbetreiber mit Workshop-Net künftig. Die in den Geräteakten gesammelten Informationen ermöglichen, dass Servicebedarfe wie erforderliche Wartungen, Stückprüfungen oder fällige Kalibrierungen vollautomatisch gemeldet werden können.“
Zwei weitere Funktionen von Netman 5
Zu den Neuheiten der Softwareversion Netman 5 zählen zwei weitere Funktionen. Zum einen das Auslesen und standardisierte Übermitteln von Daten, die für das Partikelzählen relevant sind, gemäß Leitfaden 6 der Abgasuntersuchung. Ab 1. Januar 2023 ist das Zählen von Partikeln im Abgas von Fahrzeugen mit Dieselmotor verbindlich vorgeschrieben.
Die zweite weitere Funktion erklärt Frank Beaujean: „Bei Diagnosearbeiten an Fahrzeugen können über den Netzwerkstandard jetzt auch die Daten aus der fahrzeuginternen Überwachungseinrichtung On-Board-Fuel-Consumption-Meter (OBFCM) übermittelt und in standardisierter Form an Dealermanagement-Systeme abgegeben werden.“ Hintergrund: Die EU-Verordnung 2021/392 schreibt vor, Verbrauchsdaten an das zentrale Datenarchiv (CDR) der Europäischen Umweltagentur (EUA) zu melden. Damit will die EUA bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab Erstzulassung Januar 2021 Informationen über reale CO2-Emissionen im Fahrbetrieb gewinnen.
Derzeit unterstützen nur wenige Werkstattausrüster die M2M-Kommunikation, jedoch mit steigender Tendenz, wie eine Mitteilung der Asanetwork GmbH erklärt: „Insbesondere Überwachungsorganisationen und Serviceanbieter mit mehreren Standorten legen großen Wert auf automatisierte, standardisierte Gerätezustandsberichte, die sie über eine Vernetzung zentral erfassen und archivieren können.“
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