Der Informationsdienst „Auto Steuern Recht“ weist aufgrund der Jahreszeit auf eine für Werkstätten mit Oldtimerklientel interessante Tatsache hin. Es geht um die Nutzung der 06er-Kennzeichen alias „Händlernummern“.
Fahrzeuge, die über eine Saisonzulassung verfügen, dürfen außerhalb des Zulassungszeitraums auch mit einer 06er-Nummer bewegt werden.
(Bild: Domnisky – »kfz-betrieb«)
Dass die Nutzung von roten 06er-Kennzeichen besondere Umsicht erfordert, weiß keiner besser als derjenige, der selbst eines hat. So hat das „Händlerkennzeichen“ in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen und Einschränkungen erfahren. Da stellt sich gerade mit Blick auf die aktuelle Jahreszeit – viele Oldtimer werden mit einem Saisonkennzeichen bis Oktober bzw. November bewegt – die Frage: Wie verhält es sich bei Fahrzeugen mit einem solchen während der sogenannten Ruhezeit, in der sie ja nur ruheversichert sind. Darf man sie in dieser Zeit mittels 06er-Kennzeichen bewegen? Eine Antwort gab jetzt das Portal „Auto Steuern Recht“ des IWW Instituts. „Ja“ sagen die Rechtsgelehrten. Ein Oldtimer darf in der Zeit außerhalb der Zulassungsgeltungsdauer mit 06er-Nummer bewegt werden. Zwar gibt es dazu kein dezidiertes Urteil, so die Experten, doch die Logik hinter der Händlernummer ist eindeutig, so deren Ansicht.
Ziel der roten 06er-Kennzeichen ist es, Doppelzulassungen und Probleme bei der Zuordnung zu vermeiden, welcher Versicherer im Fall eines Unfalls zuständig ist. So sind die roten Nummern für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten für Kfz-Händler bestimmt. Sie dürfen ausschließlich hierfür verwendet werden. Grundvoraussetzung ist, dass das Fahrzeug, das mit der 06er-Nummer bewegt werden soll, außer Betrieb gesetzt, also abgemeldet ist. Zwar sind Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ganzjährig zugelassen. Die Rechte aus der Zulassung dürfen außerhalb des Zulassungszeitraums aber nicht wahrgenommen werden. Somit besteht während der Ausschlusszeit auf öffentlichen Straßen auch kein Versicherungsschutz. Das bedeutet: Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen während der Ausschlusszeit mit roten 06er-Nummern versehen auch bewegt werden. Denn es liegt keine inhaltlich konkurrierende Zulassung vor. Allerdings: Das reguläre Kennzeichen des Oldies muss die Werkstatt dann entfernen oder zumindest komplett verdecken.
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Stand vom 15.04.2021
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