Das Werkstattrisiko trägt in der Regel der Schädiger. (Bild: Wenz)
Schadenrecht

Neues zum Werkstattrisiko

Der BGH hat klargestellt, dass bei einem Streit über die Höhe der Reparaturkosten die Reparaturrechnung vom Geschädigten nicht bezahlt sein muss, damit er in den Genuss der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko kommt.

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