Die Verkehrsministerien der Bundesländer Niedersachsen, Saarland, Hessen und Sachsen-Anhalt haben die Information herausgegeben, dass in ihrem Zuständigkeitsgebiet für die Zulassung im Einzelgenehmigungsverfahren kein WLTP-Nachweis gefordert wird, vermeldet der ZKF.
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