Bei Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoschäden gilt die Aufmerksamkeit der Werkstatt meist dem Versicherer, der den Schaden regulieren soll. Oft übersehen wird die Rechtsbeziehung zum Vertragspartner, dem Kunden. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Werkstattkunde in Anspruch genommen werden muss.
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