Was Werkstätten im Kaskofall beachten müssen, zeigte das „Onlineforum Werkstattrecht“. Ein interessantes Detail ist das sogenannte Quotenvorrecht: Trifft den Geschädigten eines Unfalls eine Teilschuld, ersetzt die unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel nur eine Quote seines entstandenen Schadens.
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