Auch wenn der Versicherer bestreitet, dass durchgeführte Reparaturarbeiten notwendig gewesen seien, muss er nach aktueller Rechtsprechung zum Werkstattrisiko die Ansprüche des Geschädigten voll erfüllen. Einige Versicherer versuchen dann, die Werkstatt in Regress zu nehmen. Was tun?
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