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Definition "Original" bei Ersatzteilen
Die Verwendung des Begriffes „Original“ ist häufig auch im Ersatzteilgeschäft zu verzeichnen, wo „Originalersatzteile“ zahlreich angeboten werden. Schon lange vor der Gruppenfreistellungsverordnung hatte der BGH über die Begrifflichkeit „Originalersatzteil“ zu befinden und kam zu dem Ergebnis, vor dem Hintergrund des Horizontes des Fahrzeugeigentümers erwartet dieser bei „Originalersatzteil“ nicht zwingend solche, welche vom ursprünglichen Hersteller des Fahrzeuges produziert, oder überprüft worden sei. Es sei schließlich bekannt, dass für die Fahrzeughersteller Zulieferer tätig seien. Daher sei es nicht erforderlich, dass das Ersatzteil vom Hersteller des Kfz stamme oder von diesem kontrolliert würde.
Die heutige gültige Gruppenfreistellungsverordnung geht sogar noch weiter. Dort können all die Ersatzteile als Originalersatzteile bezeichnet werden, die in ihrer Qualität dem Erstausrüsterteil gerecht werden.
Original bei H-Kennzeichen
Verwendung findet der Begriff „Original“ auch in der Richtlinie, die zur Begutachtung der Fahrzeuge zum H-Kennzeichen – Begutachtung nach § 23 StVZO – erlassen wurde. Eine klare Definition findet sich dort aber ebenfalls nicht, sondern lediglich eine Abgrenzung zu zeitgenössischen Änderungen, was all die Änderung charakterisiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung technisch und rechtlich möglich waren – unabhängig von der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Änderung tatsächlich vorgenommen wurde.
Da die Richtlinie zwischen Original und zeitgenössischer Änderung unterscheidet, ist jedoch deutlich zu erkennen, dass zeitgenössische Änderungen nicht als „Original“ betrachtet werden. Sehr liberalen Ansätzen, die all die Änderungen als „Original“ verstehen, die sich innerhalb der normalen Gebrauchsphase eines Fahrzeuges ereigneten, ist vor diesem Hintergrund eine Absage zu erteilen.
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