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Klagt der Kunde einen eventuellen Kürzungsbetrag gerichtlich ein, spielt es keine Rolle, ob die durchgeführten Arbeiten erforderlich waren oder nicht. (Bild: Wenz)
Werkstattrisiko

Stundung der Reparaturkosten ist kein Verzicht

Reguliert der Versicherer einen Haftpflichtschaden nur zum Teil, macht oft der Werkstattkunde die restlichen Reparaturkosten gerichtlich gegen den Versicherer geltend. In einem solchen Prozess kommt es nicht darauf an, ob die Reparatur technisch erforderlich war. Der Grund dafür ist die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko.

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