Nach der Einführung des neuen § 309 Nr. 14 BGB war man in der Branche davon ausgegangen, dass diese Vorschrift das Sachverständigenverfahren verbietet. Auch Versicherer passten ihre AKBs an und regelten es nur noch fakultativ. Eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf könnte nun zum Umdenken zwingen.
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