Im Einzelfall kann es sein, dass der Geschädigte keinen Anspruch auf die Erstattung der Mietwagenkosten hat. (Promotor)
Mietwagen

Anspruch besteht nicht immer

Mit einiger Regelmäßigkeit behaupten Versicherer, der Geschädigte habe gar keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Richtig ist, dass es Situationen geben kann, in denen der vom Unfall Betroffene keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Mietwagenkosten hat.

Weiterlesen