Reguliert der Versicherer einen Haftpflichtschaden nur zum Teil, macht oft der Werkstattkunde die restlichen Reparaturkosten gerichtlich gegen den Versicherer geltend. In einem solchen Prozess kommt es nicht darauf an, ob die Reparatur technisch erforderlich war. Der Grund dafür ist die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko.
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