Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Aufrüstung ihrer elektronischen Kassen können Betriebe steuerlich voll absetzen. Wer bislang noch nicht aufgerüstet hat und die Fristverlängerung nutzen möchte, muss noch in diesem Monat das Kassensystem in Auftrag geben, sonst drohen Bußgelder.
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