Verzichtet der Geschädigte nach einem Unfall auf ein Gutachten, erlebt er oft sein „blaues Wunder“. Denn Versicherer neigen dazu, Kostenvoranschläge als unrichtig einzustufen. Ist das der Fall, sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden – zulasten der Versicherung.
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