Künftig darf die GTÜ auch sogenannte „Einzel-“ und „Vollabnahmen“ durchführen. (GTÜ)
GTÜ

Jetzt auch Vollabnahmen

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird noch etwa vier bis sechs Wochen auf sich warten lassen. Aber anschließend dürfen nicht nur TÜV und Dekra Abnahmen gemäß Paragraf 19 (2) beziehungsweise Paragraf 21 StVZO durchführen.

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