Spätestens seit einem Urteil des BGH vom 18.10.2011 ist klar: Rabatte sind im Schadenrecht zu berücksichtigen. Versicherer ziehen daher oft pauschal 15 bis 20 Prozent der Schadensumme ab. Die Begründung: Das Unternehmen erhalte üblicherweise einen Rabatt. Zu Recht?
Weiterlesen