Nicht lieferbare Ersatzteile können bei einem bereits demontierten Fahrzeug Konfliktpotenzial bieten. (Wenz)
Rechtsprechung

Fahrbereites Fahrzeug und Teilerückstand

Vor etwa drei Jahren hatten wir bereits über die folgende Konstellation berichtet, die seither noch mehrfach die Gerichte beschäftigt hat und bei der die Rechtsprechung in der Tendenz schärfer wird: Für das bereits demontierte Fahrzeug, das eigentlich noch fahrbereit war, fehlen die passenden Ersatzteile.

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