Immer wieder versuchen Versicherungen, die Kosten der Schadenregulierung dadurch zu drücken, dass sie dem Geschädigten höhere Restwertangebote für sein Fahrzeug aufzeigen, als das Gutachten vorsieht. Der Geschädigte kann das akzeptieren, ist aber dazu nicht verpflichtet – der Zeitfaktor spielt dabei eine wichtige Rolle.
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